InfoOffice Workflows
Workflows in InfoOffice – Digitale Arbeitsabläufe, die Zeit sparen
Optimieren Sie Ihre Geschäftsprozesse mit den digitalen Workflows von InfoOffice. Ob Rechnungsfreigabe, Urlaubsantrag oder Vertragsprüfung – mit InfoOffice automatisieren Sie wiederkehrende Aufgaben, vermeiden Medienbrüche und schaffen transparente, nachvollziehbare Abläufe.
Was ist ein Workflow in InfoOffice?
Ein Workflow ist ein digital abgebildeter Geschäftsprozess, der bestimmte Schritte, Zuständigkeiten und Bedingungen umfasst – z. B. wer wann was prüfen, genehmigen oder weiterleiten soll. In InfoOffice lassen sich diese Prozesse visuell gestalten, automatisieren und mit Dokumenten, E-Mails oder Projektmappen verknüpfen.
Typische Einsatzbereiche für digitale Workflows
- Eingangsrechnungsverarbeitung mit Process Plus
Kombination aus automatischer Belegerkennung & Workflowsteuerung - Rechnungsprüfung & Freigabe
Automatischer Start bei Belegeingang, mehrstufige Genehmigung, Übergabe an Buchhaltung/DATEV - Urlaubsanträge & Abwesenheitsverwaltung
Digitale Antragsformulare mit Genehmigungs-Workflow - Vertragsprüfung & -freigabe
Automatische Eskalation bei Fristabläufen oder ausbleibender Freigabe - Bestellprozesse
Genehmigungen nach Budgetgrenzen, automatische Erstellung von Bestellungen
Automatisierte Abläufe statt manueller Weitergabe
Transparenz & Nachvollziehbarkeit durch Protokollierung jedes Schritts
Schnellere Durchlaufzeiten
Individuell anpassbar auf Ihre Organisationsstruktur
Rechte- & rollenbasiert – jeder sieht nur, was er darf
Integration in bestehende Systeme (z. B. DATEV, ERP, Sparkasse/S-Firm)
Ihre Vorteile digitaler Workflows
Funktionsumfang im Überblick
Grafische Workflow-Designer-Oberfläche
Bedingte Verzweigungen & Entscheidungspunkte
Eskalationen & Erinnerungen
Digitale Formulare & Benutzerinteraktionen
Integration mit Belegen, Projekt-Mappen & E-Mails
Vollständige Protokollierung & Archivierung
Alle Schritte im Workflow werden automatisch protokolliert und sind bei Bedarf revisionssicher dokumentiert. Die Einhaltung der Datenschutzanforderungen (DSGVO) ist dabei selbstverständlich.